Pressemitteilung vom 09.10.2014

Mietpreisbremse verfassungswidrig

Die AWI-Hessen diskutiert bei ihrer Herbsttagung die Frage:

„Örtliche Knappheit im Mietwohnungsangebot. Was hilft: Staatliche Preiseingriffe oder mehr Markt?“ Dabei fällt die Antwort der fünf zusammengeschlossenen Verbände der hessischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eindeutig aus: Mehr bezahlbarer Wohnraum könne hier keineswegs durch die derzeitigen weitreichenden Eingriffe in den Wohnungsmarkt geschaffen werden, so Christian Streim, Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Hessen. Leerständen und Wertverlust von Immobilien in Teilen Nord- und Mittelhessens stünden angespannte Wohnungsmärkte in Südhessen mit dem Ballungsraum Rhein-Main entgegen.

Jürgen H. Conzelmann, Vorsitzender von Haus & Grund Frankfurt, hält die beschlossene Mietpreisbremse für verfassungswidrig: „Eigentumssubstanz, privater Nutzen und Verfügungsberechtigung werden durch die Summe aller Gesetze eingeschränkt und mit dieser schleichenden Enteignung werden Investitionen im Wohnungs- und Immobilienmarkt unattraktiv“, so Conzelmann.

Hohe Eigentumsquote in England und Spanien täuscht

Gestützt auf Referate von Prof. Dr. Steffen Sebastian (Lehrstuhl für Immobilienfinanzierung der Universität Regensburg) und Prof. Dr. Michael Voigtländer (Leiter des Kompetenzfelds Immobilienökonomik am Institut der Deutschen Wirtschaft Köln) führt Conzelmann hierzu weiter aus, die hohen Eigentumsquoten in Spanien, England oder zum Teil auch Österreich hingen nicht mit einem anderen mentalen Verhältnis zum Eigentum zusammen, sondern mit dem Zusammenbruch des dortigen Mietwohnungsbaus durch die Überregulierung des Staates: Nur bei Wohnungsverkauf komme man noch auf seine Kosten.

Klage gegen Kappungsgrenze? – „Steuerbremse“ in Aussicht?

In gleicherweise fragwürdig sei die in Hessen vom Kabinett beschlossene Kappungsgrenze für 30 Kommunen, so Christian Streim. Bestes Beispiel sei die Studentenstadt Marburg, die lediglich für die Kernstadt selbst ein solches Instrument befürworte, das Land Hessen belege jedoch das gesamte Stadtgebiet mit diesem Zwangsinstrument. Es fehle ein qualifizierter Nachweis für die einzelnen Wohnlagen. Hier behalte sich Haus & Grund Hessen vor, einen entsprechenden Mietprozess zu unterstützen, um zu einer Klärung zu kommen.

Positive Möglichkeiten staatlichen Handelns sieht Streim jedoch bei AWI HerbstV Streimeiner „Steuerbremse“, das bedeute eine Rücknahme der erneuten Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen. Hier bestünden direkte Auswirkungen auf die Baukosten. Gleiches gelte für die Grundsteuer auf kommunaler Ebene, die auf die Mieten umgelegt werde. Das Land Hessen solle hier bremsen anstatt sogar noch für die Erhöhung zu werben, jüngstes Negativbeispiel sei Langen mit einem Hebesatz von 1050 %.

„Verbot von Gewinnen systemwidrig“

An der Mietpreisbremse habe sich die Politik inzwischen so festgebissen, dass hier ohne jegliche Vernunft agiert werde, so Rudolf Ridinger vom VdW südwest. Während sich alle, Politik und Experten, einig seien, dass mehr Investitionen, dabei insbesondere im Neubau, benötigt werden, werden die Mieten gedeckelt. Durch Einnahmebeschränkungen könnten eben keine Anreize für Investitionen entstehen, so Ridinger. Besonders fatal seien die Pläne zu den Modernisierungsumlagen. Hier sollen die Mieten nur so lange angehoben werden können, bis sich die Investitionen amortisieren. Das sei ein explizites Verbot von Gewinnen, systemwidriger ginge es nicht. Ridinger sieht zahlreiche Schwierigkeiten bei einer Umsetzung dieser Vorgabe: „Wie weit müssen denn dann die Mieten zurückgenommen werden?“

Nur Neubau hilft

Gerald Lipka vom Landesverband der Freien Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/ Rheinland-Pfalz/Saarland weist auf immer strenger werdende Bauvorschriften hin, z. B. bei der Energieeinsparung. Dadurch stiegen die Baukosten um bis zu 50 %. Jedoch dürfe der Vermieter die hierdurch entstehenden Kosten bei einer Mietpreisbremse nicht weitergeben. Ein Teufelskreis, der den Bau neuer Wohnungen blockiere. Ein weiterer Rückgang an Neubauten und entsprechende Wohnungsknappheit sei absehbar. Viel wichtiger sei es doch, Anreize auf dem Markt zu schaffen. „Entscheidend für die Behebung von Wohnungsmangel ist ausschließlich der Wohnungsneubau“, so Lipka.

AWI HerbstVer Runde

Erhöhung der Angebotsseite – Gewerbegebiete „durchscreenen“

Eine Meinung, die Conzelmann teilt. Tausende von Dachgeschossen in den Städten seien ungenutzt, weil bürokratische Vorschriften dies verhindern. Ebenso sei die Stellplatzverordnung ein Investitionshemmnis, das jetzt sogar noch auf den ÖPNV-Anschluss ausgedehnt werde. Man müsse stattdessen Bauland aktivieren und Gewerbegebiete durchscreenen, wo nicht vielleicht doch Wohnungsbau möglich ist. Die Verkehrsanbindung der Stadtteile und von bisherigem Brachland müsse verbessert werden. Auch eine Entbürokratisierung bei Baurecht und Antragsverfahren gehöre dazu. Diese Maßnahmen sollten Vorrang haben vor staatlichen Eingriffen.

Conzelmann übt abschließend scharfe Kritik: „In diesem Staat stimmt etwas nicht – die Verhältnisse sind aus dem Gleichgewicht geraten“. Wenn die Politik sich nicht ändere sei das Ergebnis das Ende des Mietwohnungsbaus und der ausschließliche Bau von Eigentumswohnungen, die sich nur Wohlhabende leisten könnten. Derzeit gebe es nur Profitchancen für die Großen, die kleinen Eigentümer und Vermieter aber würden gequält.

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