




Pressemitteilung vom 09.02.2006
Haus & Grund: Mietvertrag um Hausordnung ergänzen
Viele Probleme zwischen den Mietern und zwischen Vermietern und Mietern lassen sich durch das Aufstellen einer Hausordnung lösen. Um die Rechte und Pflichten des Mieters zu konkretisieren, empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund eine solche Hausordnung jedem Mietvertrag beizulegen.
„Eine Hausordnung hat nicht nur eine verbindliche Wirkung im Verhältnis von Mieter und Vermieter, sondern dient auch dem Interessenausgleich zwischen mehreren Mietern“, sagt Dr. Kai H. Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund.
Das kann zum Beispiel für eine Lärmbelastung durch Musikinstrumente gelten. Hier kann die Hausordnung festlegen, zu welchen Zeiten das Musizieren zulässig und damit für die anderen Bewohner des Hauses zu dulden ist (OLG München, Az: 13 U 2289/91). Bei einem Verstoß gegen die festgesetzten Zeiten können sich die betroffenen Mieter direkt an den Nachbarn wenden und müssen nicht erst den „Umweg“ über den Vermieter nehmen.
Eine Hausordnung darf aber lediglich die formalen Aspekte des Zusammenlebens in einem Mehrfamilienhaus regeln. Gibt es in einem Haus vermietete Wohnungen unterschiedlicher Eigentümer, müssen alle Vermieter die gleiche Hausordnung anwenden.
Pressekontakt:
Stefan Diepenbrock
Leiter Verbandskommunikation
Telefon: 030/20216-508
diepenbrock@haus-und-grund.net
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