




Pressemitteilung vom 19.09.2007
Haus & Grund Mietformulare weiterhin wirksam
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturen (Az. VIII ZR 316/06) sind die Klauseln in den vom Landesverband Haus & Grund Hessen hierzu herausgegebenen Mietvertragsformularen weiterhin wirksam.
Der BGH setzt mit dieser Entscheidung lediglich seine seit Juni 2004 eingeschlagene Rechtsprechung zu einer bedarfsgerechten Renovierungsverpflichtung für Mieter fort.
In dem zur Entscheidung anstehenden Fall hatten die Mietvertragsparteien in einer Anlage zum Mietvertrag u.a. vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug in einem einwandfrei renovierten Zustand zurückzugeben ist.
Der Bundesgerichtshof sieht hierin eine unangemessene Benachteiligung für Mieter, weil sie unabhängig vom Bedarf bei Auszug die Wohnung renovieren müssen.
Bereits mit dem Formular "Mietvertrag für Wohnräume" in der Version V1424/10.4 und nun in der aktuellen Fassung V1424/9.6 sind die Klauseln an die BGH-Rechtsprechung angepasst, so dass den Verwendern weiterhin rechtssichere Formulare zur Verfügung stehen.
Zum richtigen Ausfüllen von Mietvertragsformularen steht Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft Ihr Haus & Grund Berater gerne zur Verfügung. Anschriften der Haus & Grund Ortsvereine finden Sie auf unserer Startseite unter dem Link -->Ortsvereine.
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