




Pressemitteilung vom 11.12.2007
Betriebskosten rechtzeitig abrechnen
Die meisten Vermieter rechnen die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr ab. Nach dem geltenden Mietrecht ist der Vermieter verpflichtet, eine Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter mitzuteilen (§ 556 Absatz 3 Satz 2 BGB).
Haus & Grund Hessen weist auf die Folgen einer nicht fristgerechten Abrechnung hin. "Versäumt der Vermieter die Frist, so kann er die Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung nicht mehr geltend machen, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt", so der Verbandsvorsitzende Belz.
Wer nach dem Kalenderjahr abrechnet, muss seinem Mieter die Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2006 (1.1. bis 31.12.2006) spätestens bis zum 31.12.2007 zusenden.
Die Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Ob der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung es nicht zu vertreten hat, wenn der Hausverwalter die Jahresabrechnung zu spät erstellt hat, ist umstritten und ein Rechtsstreit geht in der Regel für den Eigentümer negativ aus. "Auf der sicheren Seite ist man, wenn die maßgeblichen Informationen so rechtzeitig von der Hausverwaltung eingeholt werden, dass man selbst auch ohne Vorliegen der Jahresabrechnung durch die Hausverwaltung eine Betriebskostenabrechnung erstellen kann", rät Belz. Fehlt z.B. eine Rechnung der Wasserwerke oder der Grundsteuerbescheid, so ist die verspätete Abrechnung entschuldigt. Die Abrechnung muss allerdings umgehend nachgeholt werden, wenn das Abrechnungshindernis nicht mehr besteht.
Das Versäumen der Abrechnungsfrist hat nicht nur zur Folge, dass man keine Nachforderungen mehr geltend machen kann. Der Mieter kann die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen so lange zurückbehalten, bis der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nachgekommen ist, so der abschließende Hinweis von Haus & Grund Hessen.
Hinweise zum korrekten Erstellen der Nebenkostenabrechnung erhalten Mitglieder bei ihren Haus & Grund Ortsvereinen.
Online-Mietverträge
Die mobile Arbeitsplattform für Vermieter. Jetzt einfach online Verträge für Wohnraum, Gewerbe und Garagen erstellen. Ohne Installation. Bis zu 20% Rabatt. Kein Drucklimit.






